AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lehrter Truck Wash GmbH für die Fahrzeugwäsche

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage der LEHRTER TRUCK WASH GmbH erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Lehrter Truck Wash GmbH (nachfolgend AN genannt) übernimmt im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfanges (Waschprogramm) sowie nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) die Reinigung von Fahrzeugen, die aufgrund ihres Zustandes, ihrer technischen Parameter und/oder ihrer Ladung für die Reinigung in der Waschanlage des AN geeignet sind.

 

  1. Neben der automatischen Dreiseitenbürstenwaschanlage mit rotierenden PE-Bürsten und Hochdruckdüsen kommen auch manuell bediente Hochdruckreiniger zum Einsatz. Bei der Fahrzeugreinigung werden neben Kaltwasser teilweise chemische Substanzen bzw. alkalische und saure Reinigungsmittel eingesetzt.

 

  1. Die Waschanlage ist nur für Fahrzeuge mit nachfolgenden Abmessungen zugelassen:

          • max. Höhe 4,20 m
          • max. Breite 3,05 m
          • max. Länge 27,00 m

 

  1. Lose und/oder beweglich an bzw. auf dem Fahrzeug vorhandene Teile oder Anbauten sind vor der Einfahrt in die Waschstraße durch den Fahrzeugführer zu entfernen oder in geeigneter Form zu sichern. Außenspiegel sind stets einzuklappen, Antennen einzufahren bzw. abzunehmen. Fenster, Verdecke und andere Öffnungen der Außenhülle des Fahrzeuges sind fest zu verschließen.

 

  1. Der Waschkunde (nachfolgend AG genannt) und/oder der Fahrzeugführer sind verpflichtet, den AN vor Vertragsschluss unaufgefordert auf mögliche Gefährdungen, insbesondere auf Gefahrgut, hinzuweisen, die vom Fahrzeug und/oder seiner Ladung ausgehen können. Die Informationspflicht gilt auch für bekannte, angenommene oder befürchtete Unverträglichkeiten des Fahrzeuges oder seiner Ladung gegenüber chemischen oder mechanischen Reinigungsmitteln.

 

  1. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne, Lufthörner, o. Ä) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

  1. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände sicher zu verwahren und das Fahrzeug während des Waschvorgangs zu verschließen.

 

  1. Der AN haftet nicht für während des Waschvorganges oder im Zusammenhang mit diesem abhanden gekommene Gegenstände.

 

  1. Die Einfahrt in die sowie die Ausfahrt aus der Waschanlage ist nur nach Aufforderung durch das Personal des AN und mit angemessener Geschwindigkeit (max. Schrittgeschwindigkeit) zulässig.

 

  1. Den Hinweisen des AN oder dessen Personals ist Folge zu leisten. Einfahrt und Ausfahrt aus der Waschhalle erfolgen in ausschließlicher Verantwortung und auf Risiko des AG. Das Fahrzeug ist in der Waschhalle durch den Fahrzeugführer vorschriftsgemäß abzustellen, gegen Wegrollen zu sichern und der Motor ist auszustellen.

 

  1. Während des Waschvorganges hat der Fahrzeugführer sein Fahrzeug und die Waschhalle zu verlassen.

 

  1. Der AN haftet nicht für Schäden am Fahrzeug sowie dessen Ladung, es sei denn, der AN handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Der AG haftet für alle durch ihn, seine Arbeitnehmer und/oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an der Waschanlage, insbesondere für Schäden, die durch Verletzung der hier genannten Bestimmungen entstanden sind.

 

  1. Es gelten die Preise in EURO gemäß der aktuellen, im Büro ausliegenden Preisliste oder die mit dem AG mittels Firmenvertrag vereinbarten Preise bzw. Konditionen.

 

  1. Der Waschpreis ist vor der Fahrzeugwäsche entweder in bar oder mit einer akzeptierten Karte an der Kasse zu entrichten. Für Firmenverträge können davon abweichende Bedingungen gelten.

 

  1. Die AGB sind im Kundenbereich ausgehängt, werden im Büro auf Anfrage ausgehändigt und können im Internet unter www.lehrter-truck-wash.de eingesehen werden.

 

  1. Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag sowie diesen AGB sind die ordentlichen Gerichte ausschließlich zuständig.

 

  1. Reklamationen zum Waschergebnis oder Ersatzansprüche wegen Schäden am Fahrzeug hat der Fahrzeugführer unverzüglich, in jedem Fall jedoch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes des AN, anzumelden. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  • Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.